
Im Schuldbereich ist bei Fahrlässigkeitsdelikten die Frage zu stellen, ob der Täter nach seinen persönlichen Fähigkeiten und individuellem Können in der Lage war, die objektive Sorgfaltspflicht zu erkennen und sie zu erfüllen. Zudem müssen Erfolg und Kausalverlauf für den Täter subjektiv vorhersehbar gewesen sein. Weiterhin kann die Unzumu...
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